Die Polizei hatte nach Hinweisen auf das Video erklärt, dass es gegen den Mann keinen Verdacht auf eine Straftat gebe, jedoch Ordnungswidrigkeiten vorliegen könnten: Der Mann in dem Video könnte demnach durch sein Gesamtauftreten die Allgemeinheit belästigt haben.
Klingt doch sehr vage. Auch wenn jemand ein offensichtliches Arschloch ist, braucht es doch mehr als das, um eine Ermittlung auszulösen.
Ich wollte mir mal ansehen, was das für eine Publikation ist. Dann wurde die Seite geblockt, weil ich einen Adblocker habe und ich doch bitte erst zahlen sollte. Eine blödere Art, mit diesem Thema umzugehen, ist mir wirklich noch nicht untergekommen.
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Klingt doch sehr vage. Auch wenn jemand ein offensichtliches Arschloch ist, braucht es doch mehr als das, um eine Ermittlung auszulösen.
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Meinst du: "Polizei: Kein Verdacht auf Straftat des „Freiwilligen Abschiebehelfers“? Oder was genau?