• Björn Tantau@swg-empire.de
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    3 months ago

    Nur weil es angezeigt werden muss heißt es nicht, dass es nicht strafbar ist. Siehe § 185 Strafgesetzbuch. Du kannst bis zu ein Jahr für Beleidigung ins Gefängnis kommen. Wobei ich mich echt frage was für eine Beleidigung das ist. Unterhosentoilettentieftaucher mit Arschbackenbeleuchtung?