Umstrittene Organisationen erhalten in Deutschland zu leicht ein Bankkonto, kritisieren Experten. Recherchen von Report Mainz zeigen, dass längst nicht jedes Kreditinstitut seine Kunden vorab genau prüft.
Wie sowas dann auch genutzt werden kann, sieht man bei der Kontofrierung von der jüdoschen Stimme für gerechten Frieden in Deutschland. Da wurde dann wegen “Extremismusverdacht” das Konto eingefroren nachdem sie sich geweigert haben eine Liste mit sämtlichen Mitgliedern und deren Adressen an die Sparkasse zu geben.
Hier werden Datenerhebung und Strafmaßnahmen auf Umwegen gefordert. Das Problem dabei ist zusätzlich, dass die Rechtsmittel gegen das Verhalten privatwortschaftlicher Akteure oder AöRs andere sind, als gegen Verwaltungshandeln, obwohl die Anweisungen im benannten Fall aus der Berliner Regierung gekommen sein dürften und die Sparkassen landeseigen sind.
Wenn es einen hinreichenden Verdacht gibt, gibt es das Vereinsverbot. Gegen straffällige Personen gibt es die Mittel des Strafrechts. Und bei Parteien gibt es das Parteiverbotsverfahren. (Außer es sind blaue Faschos, da scheint es eine Ausnahme zu geben.)
Ausgerechnet zum neuen Sicherheitspaket zu fordern, dass doch bitte mehr Kompetenzen von Gerichten auf Verwaltungen und halbstaatliche privatwirtschaftlich organisierte Organisationen übergehen sollen ist genau der falsche Weg.
Wie sowas dann auch genutzt werden kann, sieht man bei der Kontofrierung von der jüdoschen Stimme für gerechten Frieden in Deutschland. Da wurde dann wegen “Extremismusverdacht” das Konto eingefroren nachdem sie sich geweigert haben eine Liste mit sämtlichen Mitgliedern und deren Adressen an die Sparkasse zu geben.
https://www.juedische-stimme.de/berliner-sparkasse-sperrt-konto-der-jüdischen-stimme
Hier werden Datenerhebung und Strafmaßnahmen auf Umwegen gefordert. Das Problem dabei ist zusätzlich, dass die Rechtsmittel gegen das Verhalten privatwortschaftlicher Akteure oder AöRs andere sind, als gegen Verwaltungshandeln, obwohl die Anweisungen im benannten Fall aus der Berliner Regierung gekommen sein dürften und die Sparkassen landeseigen sind.
Wenn es einen hinreichenden Verdacht gibt, gibt es das Vereinsverbot. Gegen straffällige Personen gibt es die Mittel des Strafrechts. Und bei Parteien gibt es das Parteiverbotsverfahren. (Außer es sind blaue Faschos, da scheint es eine Ausnahme zu geben.)
Ausgerechnet zum neuen Sicherheitspaket zu fordern, dass doch bitte mehr Kompetenzen von Gerichten auf Verwaltungen und halbstaatliche privatwirtschaftlich organisierte Organisationen übergehen sollen ist genau der falsche Weg.