"Rechtschreibleistungen wurden aufgrund Legasthenie nicht bewertet" - ob dieser Vermerk im Abiturzeugnis rechtens ist, soll nun das Bundesverfassungsgericht prüfen. Die Kläger fürchten Nachteile bei Bewerbungen. Von Gigi Deppe.
Leute mit Legasthenie sind ja nicht blöd und sich ihrer Schwächen durchaus bewusst. Von daher werden sie sich vermutlich kaum auf Jobs bewerben, in denen schriftliche Kommunikation zentraler Bestandteil der Arbeit ist.
Leute mit Legasthenie sind ja nicht blöd und sich ihrer Schwächen durchaus bewusst. Von daher werden sie sich vermutlich kaum auf Jobs bewerben, in denen schriftliche Kommunikation zentraler Bestandteil der Arbeit ist.
Noch dazu ist es ja heutzutage sehr einfach diese Schwächen zu umschiffen. Insofern wäre es schon eher unfair so stigmatisiert zu werden