Ankündigungen müssen sie sich wohl nicht, man muss sie aber auch nicht reinlassen. Sie dürfen also explizit auch nichts gegen meinen Willen mitnehmen. Ich würde davon ausgehen, dass mir bei dem ersten Besuch mitgeteilt wird, dass ich beim zweiten Besuch diese Wahl nicht mehr haben werde (und selbst wenn kann ich mir das ja auch denken)
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https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/was-tun-wenn-der-gerichtsvollzieher-kommt-13270
Ankündigungen müssen sie sich wohl nicht, man muss sie aber auch nicht reinlassen. Sie dürfen also explizit auch nichts gegen meinen Willen mitnehmen. Ich würde davon ausgehen, dass mir bei dem ersten Besuch mitgeteilt wird, dass ich beim zweiten Besuch diese Wahl nicht mehr haben werde (und selbst wenn kann ich mir das ja auch denken)