• Guenther_Amanita@feddit.deM
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    4
    ·
    7 months ago

    Kann man dann, wenn man beispielsweise 300 g erntet, die restlichen, eigentlich konsumfertigen 250 g zum “Trocknen” verwahren, und sie zählen nicht zum Besitz?

    • Bloody Harry@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      8
      ·
      edit-2
      7 months ago

      Ich vermute einmal, dass im Falle einer Kontrolle aus deinen 300 g feuchter Masse eine Stichprobe genommen werden würde, die Menge an Wasser bestimmt, und davon auf die Trockenmasse deiner Ernte geschlossen würde. Also nein, die werden zum Besitz zählen.

    • alleycat@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      4
      ·
      7 months ago

      Du meinst ab in den Tiefkühler und dort zusammen mit dem anderen Gemüse aufbewahren und dann immer nach und nach zum Trocknen rausnehmen?

      • Guenther_Amanita@feddit.deM
        link
        fedilink
        Deutsch
        arrow-up
        4
        arrow-down
        1
        ·
        edit-2
        7 months ago

        Ja genau. Also nein. Aber ja. Die Idee mit dem Tiefkühler hatte ich gar nicht unbedingt, aber das wäre auf jeden Fall eine geile Idee!

        Meine Idee war eher: es wurde im Gesetz nicht spezifiziert, ob mit Trocknen nur die kurze Phase nach der Ernte (1-2 Wochen) gemeint ist, bei der es darum geht, den Wassergehalt auf ca 60% zu senken, oder um das Curing, also das, was nach dem “Trocknen” kommt, aber genauso wichtig ist.

        “Ist doch eindeutig, damit ist die Phase nach der Ernte gemeint!” -> kann man nicht unbedingt sagen, da beides ineinander übergeht und sich kaum trennen lässt.
        Da kann der “Trockenvorgang” schon mal viele Wochen (oder Monate) dauern, bis man das erste Mal konsumieren kann.

        Meine Idee war, die Büschel (Zweige mit Blüten dran) beispielsweise ein halbes Jahr wo aufzuhängen, damit es immer so aussieht, als hätte man gerade eben erst geerntet, damit man das als Ausrede benutzen kann, und sich dabei immer wieder mal was abreißt und konsumiert.

        Wie gesagt, also ausprobieren will ichs nicht, das ist mir zu risky. Aber es würde mich trotzdem interessieren, wie das rechtlich gehandhabt werden soll.

        Ab wann gilt es als “gerade geerntet, trocknet noch, daher zählts nicht”, und ab wann zählt es als “konsumfertig” und “Besitz”?

        Mir fehlt da einfach eine Definition, ab wann es “trocken ist”.

        Theoretisch kann ich mein Weed ja auch in einen Dessikator (Trockenkammer mit Silica) legen und damit den Wasseranteil auf <10% runterpushen, dann kann ich somit effektiv keine 50 g mit 60%, sondern ~100 g mit 10% (relativ zum 60%igen) besitzen und vor dem Konsum wieder rehydrieren.

        So sehr ich das neue Gesetz mag, es sind da einfach sooo viele Loopholes drin…

        • Ey ich frag doch nur@feddit.de
          link
          fedilink
          Deutsch
          arrow-up
          2
          ·
          edit-2
          7 months ago

          Einfrieren zerstört die Wirkstoffe ist nicht so gut…

          Soweit ich das verstanden hatte darfst du 50g in Trockenmasse besitzen. Also 50g multipliziert mit wasweißich für nek Faktor. Was auch immer an Gewichtsverlust zu erwarten ist. Bei nem Kilo Ernte würde dir Eigenbedarf niemand abkaufen.

          Und mit gebrauchsfertig, so zumindest hatte ich es beim Lesen verstanden, ist eben der Zustand nach Trocknen gemeint. Kann man ja rauchen… auch wenns widerlich ist ohne curing… ich hoffe ich hab das falsch verstanden

          • DonPiano@feddit.deOP
            link
            fedilink
            Deutsch
            arrow-up
            3
            ·
            7 months ago

            Kurzes Googeln sagt einfrieren verlangsame den Wirkstoffverfall (du meinst den Dekarboxylisierungsweg von THC-A zu THC zu CBD?).

            • Ey ich frag doch nur@feddit.de
              link
              fedilink
              Deutsch
              arrow-up
              4
              ·
              edit-2
              7 months ago

              https://www.zamnesia.com/de/blog-cannabis-einfrieren-oder-nicht-n1899

              Das beste Argument für das Einfrieren von Gras ist, dass es den natürlichen Vorgang der Decarboxylierung verlangsamt, wobei das natürlich vorkommende THCA in den Buds in THC umgewandelt wird, was sich dann wiederum in das schläfrig machende CBN verwandelt (normalerweise wird THCA beim Rauchen in THC umgewandelt). In der Tat kann das Einfrieren diesen Vorgang verlangsamen, dafür treten dabei zahlreiche andere Nebenwirkungen auf, die man eigentlich unbedingt vermeiden möchte.

              Einer der größten Nachteile beim Einfrieren von Cannabis ist, dass die Trichome dadurch sehr spröde werden und wahrscheinlich abfallen. Das bedeutet, dass durch das Einfrieren Reibung noch mehr Schaden anrichten kann und die Trichome schon bei der kleinsten Berührung kaputtgehen. Anstatt die Potenz Deiner Buds dadurch zu bewahren, könnte es sein, dass sie sie durch das Einfrieren komplett verlieren.

              Das ist nicht immer ein Nachteil – Für die Herstellung von Bubble Hash oder ähnlichen Konzentraten kann dieser Umstand genutzt werden. Wenn Du Dein Gras aber nur lagern willst, damit es später geraucht werden kann, ist Einfrieren nicht geeignet.

              Hinzu kommt, dass Dein Gras einen Gefrierbrand erleiden könnte, wenn es nicht hundertprozentig luftdicht verschlossen wurde. Gras aufzutauen, ist ein echter Albtraum. Selbst im besten Fall können die starken Änderungen der Luftfeuchtigkeit und Temperatur das Auftauen ziemlich stressig machen und Dein Gras ist einem hohen Risiko für einen Befall durch Schädlinge ausgesetzt.

              Edit; War nicht ganz korrekt dass die Wirkstoffe zerstört werden, hab aber immer nur gehört dass man das nicht machen sollte