Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) sind dies die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit.[3]
Der Begriff beruht im Wesentlichen auf einem Urteil des BVerfG zum Verbot der rechtsextremistischen Sozialistischen Reichspartei (SRP) von 1952.
Fast. Freiheitlich-demokratische GrundOrdnung
Ah. Danke. Ich hatte davon gehört. Aber die Abkürzung sagte mir nix.
fdGO