Weil die Landwirte das Hindernis aber in der Dunkelheit gar nicht abgesichert hätten, seien gleich mehrere Autos am Abend in den Misthaufen gefahren und hätten teils schwere Blechschäden davongetragen, so der Reporter. Drei Verletzte wurden mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus gebracht. Die Polizei nahm noch am Abend Ermittlungen auf.
Das ist schon (in Kauf nehmen von) Gefährdung. Bei Protest und Blockade wäre das Hindernis zumindest gekennzeichnet.
Prinzipiell muss das in DE immer möglich sein, außer vielleicht auf der Autobahn. Aber das ändert wenig an der Straftat. Vielleicht wird die Kfz-Versicherung das mit den Fahrern besprechen.
Das ist schon (in Kauf nehmen von) Gefährdung. Bei Protest und Blockade wäre das Hindernis zumindest gekennzeichnet.
Hätten die Autofahrer night auch auf Sichtweite anhalten können müssen?
Edit: War eine ernste Frage
Edit 2: Scheint kn der Schweij nicht so gehandhabt zu werden wie die Antworten auf meinen Kommentar für Deutschland vermuten lassen.
https://www.bfu.ch/de/services/gerichtsentscheide/anpassung-der-geschwindigkeit-an-die-konkreten-sichtverhaeltnisse-diese-regel-gilt-auch-auf-autobahnen-insbesondere-nachts-beim-fahren-mit-abblendlicht
Nein. Scheisse ist braun bis schwarz und die Nacht ist dunkel. Damit ist auf einer Autobahn auch nicht zu rechnen. Einfach nur nein.
Und auf der Autobahn muss man auch nicht mit Fernlicht fahren. Ab 70 kann man innerhalb der Reichweite des Abblendlichts nicht mehr anhalten.
Da scheint es wohl nationale Unterschiede zu geben.
Prinzipiell muss das in DE immer möglich sein, außer vielleicht auf der Autobahn. Aber das ändert wenig an der Straftat. Vielleicht wird die Kfz-Versicherung das mit den Fahrern besprechen.